Arbeitsverträge elektronisch unterschreiben lassen –
vom Onboarding bis zur Zielvereinbarung.
unterschreib.es macht Onboarding und laufende Personaladministration komplett papierlos. Sie schicken Arbeitsvertrag, NDA, Datenschutz und Zielvereinbarung mit einer Mail zur Unterschrift – Bewerber:innen und Mitarbeitende unterzeichnen am Smartphone oder Laptop, Sie sehen den Status in Echtzeit. Ideal für hybride Teams und Remote-Hires.
Jetzt HR-Workflow digitalisierenTypische HR-Workflows
Arbeitsverträge
Verträge an neue Mitarbeitende schicken und gegengezeichnet zurück bekommen – ohne Postlaufzeit.
NDAs / Geheimhaltung
Vor Erstgesprächen mit Bewerber:innen oder Freelancer:innen schnell eine NDA verschicken.
Datenschutz-Belehrungen
Belehrungen, IT-Nutzungsrichtlinien und Compliance-Dokumente revisionssicher unterzeichnen lassen.
Zielvereinbarungen
Quartals- und Jahreszielvereinbarungen mit Mitarbeitenden digital festhalten.
Aufhebungsvereinbarungen
Aufhebungen, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vor-Ort-Termin abschließen. (Achtung: gesetzliche Schriftform für Kündigungen beachten.)
Reisekosten-/Spesenvereinbarungen
Reise- und Spesenrichtlinien einmal verschicken, Bestätigung wandert ins Personalakte-DMS.
Warum HR mit unterschreib.es schneller wird
- Onboarding in Stunden: Vertrag, NDA, Datenschutz und IT-Richtlinie in einer einzigen Mail.
- Remote-fähig: Bewerber:innen und Mitarbeitende unterzeichnen von überall – Smartphone, Tablet oder Laptop.
- Audit-Trail: Wer wann was unterschrieben hat, ist nachvollziehbar im PDF eingebettet.
- DSGVO-konform: Hosting in Deutschland, keine US-Tools im Hintergrund, sauberes Berechtigungsmodell.
- Personalakte-tauglich: Abgeschlossene PDFs landen direkt in Ihrem Posteingang und können in Ihr DMS übernommen werden.
- Frist fürs Vertragsangebot: Automatische Erinnerungen halten den Prozess am Laufen; nach Ablauf der Frist ist das Angebot nicht mehr unterzeichenbar.
Branchenspezifische Fragen
Sind elektronisch unterschriebene Arbeitsverträge in Deutschland gültig?
Ja, Arbeitsverträge können in Deutschland elektronisch unterschrieben werden – das Nachweisgesetz (NachwG) wurde dafür angepasst. Beachten Sie weiterhin Sonderfälle wie befristete Verträge und gesetzliche Schriftformerfordernisse (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Was ist mit Kündigungen?
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen erfordern nach § 623 BGB weiterhin die handschriftliche Unterschrift. Dafür ist unterschreib.es nicht geeignet.
Können wir verschiedene Vorlagen wiederverwenden?
Aktuell laden Sie pro Vorgang eine PDF hoch. Wir empfehlen, Standardvorlagen (Vertrag, NDA, Datenschutz) im DMS bereitzuhalten und beim Onboarding einfach nacheinander hochzuladen.